Abgabefristen:
Einkommensteuererklärung 2023
- wenn Sie die Veranlagung beantragen: 31.12.2027
- wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind: 31.08.2024
Sofern die Steuererklärungen durch steuerberatende Berufe gefertigt werden, wird die Abgabefrist 31.08.2024 allgemein bis zum 02.06.2025 verlängert.
Achtung: Verspätungszuschläge bei Abgabe nach dem 02.06.2025!
Antrag auf Arbeitnehmersparzulage 2023: 31.12.2027
Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags: 31.08.2024
Durch eine verspätete Abgabe der Steuererklärungen kann das Finanzamt Schätzungen durchführen oder Zwangsgelder festsetzen. Desweiteren werden Verspätungszuschläge zwingend fällig, wenn die Steuererklärung über unser Büro erst nach dem 02.06.2025 abgegeben wird.
Damit die Möglichkeit einer fristgerechten Abgabe der Erklärungen besteht, müssen die vollständigen Unterlagen spätestens bis zum 31.12.2024 in unserem Büro eingereicht werden. Sollten Sie die Unterlagen nach dem 31.12.2024 bei uns im Büro einreichen, können wir auf Grund der Vielzahl der Erklärungen eine fristgerechte Einreichung bis zum 02.06.2025 nicht gewährleisten.