Lohnsteuer-Beratungsdienst e.V.
  

Abgabefristen:


Einkommensteuererklärung 2025


      - wenn Sie die Veranlagung beantragen:             31.12.2029
      - wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind:              31.07.2026


Sofern die Steuererklärungen durch steuerberatende Berufe gefertigt werden, wird die Abgabefrist 31.07.2026 allgemein für Berater bis zum 28.02.2027 verlängert.

Achtung: Verspätungszuschläge bei Abgabe nach dem 28.02.2027!


Antrag auf Arbeitnehmersparzulage 2025:                                                  31.12.2029
Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags:                  31.07.2026

Durch eine verspätete Abgabe der Steuererklärungen kann das Finanzamt Schätzungen durchführen oder Zwangsgelder festsetzen. Desweiteren werden Verspätungszuschläge zwingend fällig, wenn die Steuererklärung über unser Büro erst nach dem 28.02.2027 abgegeben wird.
Damit die Möglichkeit einer fristgerechten Abgabe der Erklärungen besteht, müssen die vollständigen Unterlagen spätestens bis zum 31.10.2026 in unserem Büro eingereicht werden. Sollten Sie die Unterlagen nach dem 31.10.2026 bei uns im Büro einreichen, können wir auf Grund der Vielzahl der Erklärungen eine fristgerechte Einreichung bis zum 28.02.2027 nicht gewährleisten.